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EIBE
- Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt
Berufliche Basisqualifikation sichern
Individuell fördern
Eigenverantwortliche Lebensperspektiven eröffnen
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Pressespiegel
(Klicken Sie
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| Maßnahme |
Programm
zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE)
Ein ESF-gefördertes Programm des Hessischen Kultusministeriums
zur Berufsvorbereitung benachteiligter Jugendlicher und junger
Erwachsener an berufsbildenden Schulen |
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Erläuterungen/Ziel
Zielgruppe
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Das Programm
zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE) ist
eine i.d.R. einjährige additive Maßnahme zum Regelangebot
der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung an berufsbildenden
Schulen. Es wird in Zusammenarbeit mit Sozialpädagoginnen
und Sozialpädagogen von freien Trägern durchgeführt.
In die
Maßnahme EIBE werden Jugendliche und junge Erwachsene
aufgenommen, die nach § 59 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes
der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen, mindestens
neun Schuljahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben
und das 8. Schuljahr durchlaufen haben.
Jugendliche
und junge Erwachsene, die bereits die verlängerte Vollzeitschulpflicht
erfüllt haben und in keinem Berufsausbildungsverhältnis
stehen, können nach § 62 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes
von ihrem Recht auf Berufsschulbesuch durch die Teilnahme
an der EIBE - Maßnahme Gebrauch machen.
Die EIBE-Maßnahme
richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene,
die eine besondere Förderung benötigen, weil sie
von Arbeitslosigkeit bedroht sind, dazu gehören:
- Jugendliche
mit Migrationshintergrund einschließlich Aussiedlerinnen
und Aussiedler,
- Jugendliche,
die keinen Hauptschulabschluss erreicht haben, bzw. deren
schlechter Abschluss einen Übergang in ein Ausbildungsverhältnis
erschwert,
- Jugendliche
aus dem Förderschulbereich (vor allem aus dem Lern-
und Erziehungshilfebereich).
Die Jugendlichen
und jungen Erwachsenen sind in der Regel im Alter zwischen
16 und 19 Jahren. Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
der Maßnahme EIBE handelt es sich aufgrund der oben
beschriebenen unterschiedlichen Ausgangslagen um eine heterogene
Zielgruppe.
So können
folgende "Startbedingungen" bei den Schülerinnen
und Schülern einzelnen oder in Kombination auftreten:
- Fehlende
Berufsorientierung sowie mangelnde Ausbildungsreife,Verhaltensdefizite,
wie Unpünktlichkeit, hohe Fehlzeiten, fehlende Motivation
und unzureichende Arbeitshaltung,·
- wenig
entwickelte Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit,
Frustrationstoleranz und Verantwortungsbewusstsein,·
- Schulmüdigkeit,
Schulverweigerung und damit einhergehend hohe schulische
Fehlzeiten ("Schulschwänzen"),
- mangelnde
Deutschkenntnisse, die den Übergang in ein Ausbildungs-
bzw. Beschäftigungsverhältnis behindern,
- Lern-
und Leistungsdefizite im schulischen Bereich, welche das
duale Ausbildungsziel verhindern.
- Problematische
familiäre Situation
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Pädagogisches
Kernziel
Pädagogische
Ziele im Einzelnen
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Pädagogisches
Kernziel: An Kompetenzen orientierte individuelle FörderungEs
gilt, die von o.g. individuellen Problemlagen verschütteten
Kompetenzen zu eigenverantwortlicher Lebensführung, fachliche
Neigungen und berufliche Zukunftsvorstellungen der Jugendlichen
und jungen Erwachsenen (wieder) zu entdecken und auszubauen.
Auf dieser individuellen Förderung basierend kann Neugierde
und Lernmotivation geweckt werden, an einer beruflichen und
sozialen Orientierung selbst mit zu arbeiten, um Perspektivlosigkeit
und damit das Abgleiten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen
in Resignation durch Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Pädagogische
Zielsetzungen im Einzelnen
- Verbesserung
der Beschäftigungsmöglichkeiten für die Zielgruppe,
durch das Erlangen von Ausbildungs- und Berufsreife,
- Übergang
in eine Berufsausbildung oder ein Arbeitsverhältnis
bzw. in weiterführende schulische Bildungsgänge,
- aktive
Beteiligung und Mitarbeit der Zielgruppe,
- Wecken
der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen,
- gesellschaftliche
und berufliche Eingliederung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund
und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern,
- Vermeidung
einer geschlechtertypischen Segregation am Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt,
- Bekämpfung
von Diskriminierungen jeglicher Art, welche die soziale
und berufliche Integration verhindern.
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Inhalte
und Instrumente
NEU:
Förderplanarbeit/
Übergangs-
konferenz
NEU: Qualifizierungs-
bausteine und
beruflichen Basis-qualifikationen
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Inhalte
und Instrumente (blau = neu in der Förderperiode
2007 -2013)
Die
Inhalte und Instrumente der "Verordnung über die
Ausbildung und Abschlussprüfung in den Bildungsgängen
der Berufsvorbereitung vom 10. August 2006" sind verbindlich
für die pädagogische Arbeit in EIBE-Maßnahmen:
- Förderplanarbeit
- Übergangskonferenzen
mit abgebenden Schulen und Netzwerkpartnern im Übergang
allgemein bildende Schule - berufliche Schule, bzw. Berufsausbildung
- besondere
sprachliche Förderung
- Qualifizierungsbausteine
- Basisqualifikationen
- Praktika
- Teilnahme
an einer berufsbezogenen Projektprüfung
- Teilnahme
an einer Abschlussprüfung.
Förderplanarbeit
und Übergangskonferenzen: Die abgebenden Schulen sind
verpflichtet, für Jugendliche, die eine EIBE-Maßnahme
besuchen sollen, einen Förderplan den Bewerbungsunterlagen
beizufügen. Dieser soll insbesondere Informationen über
ausbaufähige Stärken des Jugendlichen enthalten
und von den beruflichen Schulen fortgeschrieben werden. Auch
hilfreiche Informationen über bisher beteiligte Institutionen
sollen auf diese Weise weitergegeben werden. Verbunden mit
Kompetenzfeststellungs-verfahren und der Entscheidung für
einen oder mehrere Qualifizierungs-bausteine (siehe unten)
ist das Ziel, ein individuelles Förderkonzept für
jeden Jugendlichen zu entwickeln, anzuwenden und den Förderplan
dem Lernfortschritt des Jugendlichen immer wieder anzupassen.
Qualifizierungsbausteine
zum Erwerb beruflicher Basisqualifikationen Qualifizierungsbausteine
sind Fertigkeiten und Fähigkeiten, die aus den Ausbildungsrahmenplänen
anerkannter Ausbildungsberufe entnommen sind (meist aus dem
1. Ausbildungsjahr). Diese werden zu einem überschau-baren
Qualifizierungsbild zusammengefasst und der Jugendliche erlernt
diese genau beschriebenen Fertigkeiten und Fähigkeiten.
Er weist sie durch eine abschließende Prüfung nach.
Die zuständige Kammer erkennt diese Qualifizierungsbausteine
an und stellt ein Zertifikat darüber aus. Aufgrund dieses
Zertifikates ist zwar keine Verkürzung einer sich ggf.
anschließen-den Ausbildung möglich, allerdings
sollten sich die Chancen bei der Bewerbung um einen entsprechenden
Ausbildungsplatz bei Nachweis dieser bereits vorhandenen beruflichen
Fertigkeiten und Fähigkeiten durch das Zertifikat deutlich
erhöhen.
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Praktikum
NEU:
berufliche Projektprüfung
und Haupt-
schulab-
schlussprüfung
Neu:
Fakultative
zusätzliche Förderinstru-
mente
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Im Idealfall
werden die beruflichen Fertigkeiten und Fähigkeiten "arbeitsteilig"
in den Werkstätten und im Unterricht an den beruflichen
Schulen und während des Praktikums im Praktikumsbetrieb
vermittelt, vergleichbar mit dem EQJ-Modell der Agentur für
Arbeit. Wird ein Qualifizierungsbaustein von der zuständigen
Kammer nicht anerkannt, bescheinigt die berufliche Schule
das Beherrschen der beschriebenen beruflichen Fertigkeiten
und Fähigkeiten als Basisqualifikation.
Projektprüfung
und HauptschulabschlussprüfungAm Ende der EIBE-Maßnahme
haben die Jugendlichen die Möglichkeit, an Prüfungen
zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss oder dem qualifizierenden
Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss teilzunehmen.
Bestandteil dieser Prüfung ist eine berufsbezogene Projektprüfung.Ebenfalls
besteht die Möglichkeit, im Anschluss an den Besuch der
EIBE-Maßnahme eine externe Realschulabschlussprüfung
abzulegen.
Mindestens drei der unten genannten fakultativen Elemente
neben der sozialpädagogischen Betreuung wird in jeder
EIBE-Maßnahme umgesetzt:
- Laufbahnberatung,
- verbindliche
vertragliche Vereinbarungen zwischen Jugendlichen und sozialpädagogischer
Kraft und Lehrkräften über zu erreichende Lernziele,
- Förderung
der Selbstreflexion und Eigeninitiative der Jugendlichen,
- Schülermentoren,
- Ermittlung
des aktuellen und zukünftigen Bedarfs an beruflichen
Qualifikationen und Fähigkeiten, vor allem unter Berücksichtigung
regionaler und lokaler Wirtschaftsbereiche.
- Förderung
unternehmerischer Fähigkeiten,
- Einbeziehung
des sozialen Umfelds (Elternarbeit),
- Förderunterricht
zur Verringerung allgemeiner Lern- und Leistungs-defizite,
vor allem im Bereich der deutschen Sprache und im Bereich
Mathematik,
- verpflichtendes
ehrenamtliches Engagement der Jugendlichen,
- Netzwerkarbeit
(Kooperation mit abgebenden Schulen, Argen, Betrieben, Kammern
und Innungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Kirchen sowie
Vereinen).
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Fächer
und Methoden
Tragendes
Förderinstrument:
Sozialpädago-
gische Betreuung
Abschlüsse
Erwünschte
Innovationen
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Angeboten
werden im allgemeinbildenden Unterricht die Fächer Deutsch,
Mathematik, Politik und Wirtschaft, Religion/Ethik, Sport
sowie im berufsbildenden Lernbereiche ein hoher Anteil handlungs-
und projektorientierter Theorie- und Praxisunterricht (von
einer Kammer anerkannter Qualifizierungsbaustein oder berufliche
Basisqualifikationen) entsprechend dem jeweiligen Berufsfeld.
Den teilnehmenden
Jugendlichen werden zusätzlich Sozialpädagoginnen
und Sozialpädagogen (6 Wochenstunden sozialpädagogischer
Projektunterricht im Klassenverband und Einzelbetreuung) zur
Seite gestellt, damit sie die fachtheoretischen und fachpraktischen
schulischen Anforderungen im gewählten Berufsfeld bewältigen
können und die Lernmotivation und das Durchhaltevermögen
aufbauen können, sich auf die Abschlussprüfungen
vorzubereiten und diese zu bestehen. Personelle Kontinuität
und Teamarbeit der Pädagoginnen und Pädagogen und
projekt- und handlungsorientierte Unterrichtsmethoden ermöglichen
eine individuelle Förderung in der beruflichen Schule.
Sie werden verbunden mit einer erweiterten Phase des Lernens
im berufsvorbereitenden Betriebspraktikum (Blockpraktikum
oder schuljahresbegleitend).
Im Rahmen
der Maßnahme EIBE können folgende Zeugnisse erteilt
werden:
- Der
Abschluss der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung
- Der
Abschluss der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung
und ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
in Form des einfachen oder des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
- Abgangszeugnis
der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung; zusätzlich
wird eine Bescheinigung über die Teilnahme am Programm
zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt ausgestellt
- Zertifikat
der Schule über eine erworbene Basisqualifikation
- Zertifikat
der zuständigen Kammer über einen Qualifizierungsbaustein
Erwünscht
sind ausdrücklich innovative Projekte,
- die
die Eingliederung der Zielgruppe in die regionalen Arbeits-
und Ausbildungsmärkte erleichtern
- die
die EU-Querschnittsziele Gleichstellung von Männern
und Frauen und Diskriminierungsverbot sowie Nachhaltigkeit
(Umweltschutz) in ihre Zielsetzung einbeziehen (z.B. Umweltbewusstsein
verbessern, umweltfreundliches Verhalten fördern) und
- die
eine transnationale Partnerschaft mit berufsvorbereitenden
Maßnahmen in anderen europäischen Staaten anbahnen,
auf- oder ausbauen.
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| Laufzeit |
2007
bis 2013 |
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| federführendes
Ressort |
Hessisches
Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
- Referat III.3 -
Herr MinR Klaus-Wilhelm Ring
Tel.: 0611/368-2412
E-Mail: Klaus-Wilhelm.Ring@hkm.hessen.de |
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| Kontaktperson |
Herr Mirko Beier
EIBE-Geschäftsstelle im Projektbüro Berufliche Bildung
des
Hessischen Kultusministeriums
Tel.: 0611/8803-170
E-Mail: Mirko.Beier@hkm.hessen.de
Internet: www.eibe-online.de |
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