EIBE - Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt
Berufliche Basisqualifikation sichern
Individuell fördern
Eigenverantwortliche Lebensperspektiven eröffnen


Pressespiegel

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Maßnahme Programm zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE)
Ein ESF-gefördertes Programm des Hessischen Kultusministeriums zur Berufsvorbereitung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener an berufsbildenden Schulen

Erläuterungen/Ziel





Zielgruppe

Das Programm zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE) ist eine i.d.R. einjährige additive Maßnahme zum Regelangebot der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung an berufsbildenden Schulen. Es wird in Zusammenarbeit mit Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen von freien Trägern durchgeführt.

In die Maßnahme EIBE werden Jugendliche und junge Erwachsene aufgenommen, die nach § 59 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen, mindestens neun Schuljahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben und das 8. Schuljahr durchlaufen haben.

Jugendliche und junge Erwachsene, die bereits die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und in keinem Berufsausbildungsverhältnis stehen, können nach § 62 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes von ihrem Recht auf Berufsschulbesuch durch die Teilnahme an der EIBE - Maßnahme Gebrauch machen.

Die EIBE-Maßnahme richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die eine besondere Förderung benötigen, weil sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, dazu gehören:

  • Jugendliche mit Migrationshintergrund einschließlich Aussiedlerinnen und Aussiedler,
  • Jugendliche, die keinen Hauptschulabschluss erreicht haben, bzw. deren schlechter Abschluss einen Übergang in ein Ausbildungsverhältnis erschwert,
  • Jugendliche aus dem Förderschulbereich (vor allem aus dem Lern- und Erziehungshilfebereich).

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind in der Regel im Alter zwischen 16 und 19 Jahren. Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Maßnahme EIBE handelt es sich aufgrund der oben beschriebenen unterschiedlichen Ausgangslagen um eine heterogene Zielgruppe.

So können folgende "Startbedingungen" bei den Schülerinnen und Schülern einzelnen oder in Kombination auftreten:

  • Fehlende Berufsorientierung sowie mangelnde Ausbildungsreife,Verhaltensdefizite, wie Unpünktlichkeit, hohe Fehlzeiten, fehlende Motivation und unzureichende Arbeitshaltung,·
  • wenig entwickelte Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Frustrationstoleranz und Verantwortungsbewusstsein,·
  • Schulmüdigkeit, Schulverweigerung und damit einhergehend hohe schulische Fehlzeiten ("Schulschwänzen"),
  • mangelnde Deutschkenntnisse, die den Übergang in ein Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis behindern,
  • Lern- und Leistungsdefizite im schulischen Bereich, welche das duale Ausbildungsziel verhindern.
  • Problematische familiäre Situation

Pädagogisches
Kernziel

 

 

 


Pädagogische
Ziele im Einzelnen

Pädagogisches Kernziel: An Kompetenzen orientierte individuelle FörderungEs gilt, die von o.g. individuellen Problemlagen verschütteten Kompetenzen zu eigenverantwortlicher Lebensführung, fachliche Neigungen und berufliche Zukunftsvorstellungen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen (wieder) zu entdecken und auszubauen. Auf dieser individuellen Förderung basierend kann Neugierde und Lernmotivation geweckt werden, an einer beruflichen und sozialen Orientierung selbst mit zu arbeiten, um Perspektivlosigkeit und damit das Abgleiten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Resignation durch Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Pädagogische Zielsetzungen im Einzelnen

  • Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für die Zielgruppe, durch das Erlangen von Ausbildungs- und Berufsreife,
  • Übergang in eine Berufsausbildung oder ein Arbeitsverhältnis bzw. in weiterführende schulische Bildungsgänge,
  • aktive Beteiligung und Mitarbeit der Zielgruppe,
  • Wecken der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen,
  • gesellschaftliche und berufliche Eingliederung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern,
  • Vermeidung einer geschlechtertypischen Segregation am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
  • Bekämpfung von Diskriminierungen jeglicher Art, welche die soziale und berufliche Integration verhindern.

Inhalte und Instrumente

















NEU:
Förderplanarbeit/
Übergangs-
konferenz








NEU: Qualifizierungs-
bausteine und
beruflichen Basis-qualifikationen

Inhalte und Instrumente (blau = neu in der Förderperiode 2007 -2013)
Die Inhalte und Instrumente der "Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung in den Bildungsgängen der Berufsvorbereitung vom 10. August 2006" sind verbindlich für die pädagogische Arbeit in EIBE-Maßnahmen:

  • Förderplanarbeit
  • Übergangskonferenzen mit abgebenden Schulen und Netzwerkpartnern im Übergang allgemein bildende Schule - berufliche Schule, bzw. Berufsausbildung
  • besondere sprachliche Förderung
  • Qualifizierungsbausteine
  • Basisqualifikationen
  • Praktika
  • Teilnahme an einer berufsbezogenen Projektprüfung
  • Teilnahme an einer Abschlussprüfung.

Förderplanarbeit und Übergangskonferenzen: Die abgebenden Schulen sind verpflichtet, für Jugendliche, die eine EIBE-Maßnahme besuchen sollen, einen Förderplan den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Dieser soll insbesondere Informationen über ausbaufähige Stärken des Jugendlichen enthalten und von den beruflichen Schulen fortgeschrieben werden. Auch hilfreiche Informationen über bisher beteiligte Institutionen sollen auf diese Weise weitergegeben werden. Verbunden mit Kompetenzfeststellungs-verfahren und der Entscheidung für einen oder mehrere Qualifizierungs-bausteine (siehe unten) ist das Ziel, ein individuelles Förderkonzept für jeden Jugendlichen zu entwickeln, anzuwenden und den Förderplan dem Lernfortschritt des Jugendlichen immer wieder anzupassen.

Qualifizierungsbausteine zum Erwerb beruflicher Basisqualifikationen Qualifizierungsbausteine sind Fertigkeiten und Fähigkeiten, die aus den Ausbildungsrahmenplänen anerkannter Ausbildungsberufe entnommen sind (meist aus dem 1. Ausbildungsjahr). Diese werden zu einem überschau-baren Qualifizierungsbild zusammengefasst und der Jugendliche erlernt diese genau beschriebenen Fertigkeiten und Fähigkeiten. Er weist sie durch eine abschließende Prüfung nach. Die zuständige Kammer erkennt diese Qualifizierungsbausteine an und stellt ein Zertifikat darüber aus. Aufgrund dieses Zertifikates ist zwar keine Verkürzung einer sich ggf. anschließen-den Ausbildung möglich, allerdings sollten sich die Chancen bei der Bewerbung um einen entsprechenden Ausbildungsplatz bei Nachweis dieser bereits vorhandenen beruflichen Fertigkeiten und Fähigkeiten durch das Zertifikat deutlich erhöhen.

Praktikum







NEU: berufliche Projektprüfung
und Haupt-
schulab-
schlussprüfung





Neu:

Fakultative
zusätzliche Förderinstru-
mente

Im Idealfall werden die beruflichen Fertigkeiten und Fähigkeiten "arbeitsteilig" in den Werkstätten und im Unterricht an den beruflichen Schulen und während des Praktikums im Praktikumsbetrieb vermittelt, vergleichbar mit dem EQJ-Modell der Agentur für Arbeit. Wird ein Qualifizierungsbaustein von der zuständigen Kammer nicht anerkannt, bescheinigt die berufliche Schule das Beherrschen der beschriebenen beruflichen Fertigkeiten und Fähigkeiten als Basisqualifikation.

Projektprüfung und HauptschulabschlussprüfungAm Ende der EIBE-Maßnahme haben die Jugendlichen die Möglichkeit, an Prüfungen zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss oder dem qualifizierenden Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss teilzunehmen. Bestandteil dieser Prüfung ist eine berufsbezogene Projektprüfung.Ebenfalls besteht die Möglichkeit, im Anschluss an den Besuch der EIBE-Maßnahme eine externe Realschulabschlussprüfung abzulegen.


Mindestens drei der unten genannten fakultativen Elemente neben der sozialpädagogischen Betreuung wird in jeder EIBE-Maßnahme umgesetzt:

  • Laufbahnberatung,
  • verbindliche vertragliche Vereinbarungen zwischen Jugendlichen und sozialpädagogischer Kraft und Lehrkräften über zu erreichende Lernziele,
  • Förderung der Selbstreflexion und Eigeninitiative der Jugendlichen,
  • Schülermentoren,
  • Ermittlung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs an beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten, vor allem unter Berücksichtigung regionaler und lokaler Wirtschaftsbereiche.
  • Förderung unternehmerischer Fähigkeiten,
  • Einbeziehung des sozialen Umfelds (Elternarbeit),
  • Förderunterricht zur Verringerung allgemeiner Lern- und Leistungs-defizite, vor allem im Bereich der deutschen Sprache und im Bereich Mathematik,
  • verpflichtendes ehrenamtliches Engagement der Jugendlichen,
  • Netzwerkarbeit (Kooperation mit abgebenden Schulen, Argen, Betrieben, Kammern und Innungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Kirchen sowie Vereinen).

Fächer und Methoden





Tragendes
Förderinstrument:
Sozialpädago-
gische Betreuung









Abschlüsse
















Erwünschte
Innovationen

Angeboten werden im allgemeinbildenden Unterricht die Fächer Deutsch, Mathematik, Politik und Wirtschaft, Religion/Ethik, Sport sowie im berufsbildenden Lernbereiche ein hoher Anteil handlungs- und projektorientierter Theorie- und Praxisunterricht (von einer Kammer anerkannter Qualifizierungsbaustein oder berufliche Basisqualifikationen) entsprechend dem jeweiligen Berufsfeld.

Den teilnehmenden Jugendlichen werden zusätzlich Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (6 Wochenstunden sozialpädagogischer Projektunterricht im Klassenverband und Einzelbetreuung) zur Seite gestellt, damit sie die fachtheoretischen und fachpraktischen schulischen Anforderungen im gewählten Berufsfeld bewältigen können und die Lernmotivation und das Durchhaltevermögen aufbauen können, sich auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten und diese zu bestehen. Personelle Kontinuität und Teamarbeit der Pädagoginnen und Pädagogen und projekt- und handlungsorientierte Unterrichtsmethoden ermöglichen eine individuelle Förderung in der beruflichen Schule. Sie werden verbunden mit einer erweiterten Phase des Lernens im berufsvorbereitenden Betriebspraktikum (Blockpraktikum oder schuljahresbegleitend).

Im Rahmen der Maßnahme EIBE können folgende Zeugnisse erteilt werden:

  • Der Abschluss der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung
  • Der Abschluss der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung und ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss in Form des einfachen oder des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
  • Abgangszeugnis der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung; zusätzlich wird eine Bescheinigung über die Teilnahme am Programm zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt ausgestellt
  • Zertifikat der Schule über eine erworbene Basisqualifikation
  • Zertifikat der zuständigen Kammer über einen Qualifizierungsbaustein

Erwünscht sind ausdrücklich innovative Projekte,

  • die die Eingliederung der Zielgruppe in die regionalen Arbeits- und Ausbildungsmärkte erleichtern
  • die die EU-Querschnittsziele Gleichstellung von Männern und Frauen und Diskriminierungsverbot sowie Nachhaltigkeit (Umweltschutz) in ihre Zielsetzung einbeziehen (z.B. Umweltbewusstsein verbessern, umweltfreundliches Verhalten fördern) und
  • die eine transnationale Partnerschaft mit berufsvorbereitenden Maßnahmen in anderen europäischen Staaten anbahnen, auf- oder ausbauen.
 
Laufzeit 2007 bis 2013
federführendes Ressort Hessisches Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
- Referat III.3 -
Herr MinR Klaus-Wilhelm Ring
Tel.: 0611/368-2412
E-Mail: Klaus-Wilhelm.Ring@hkm.hessen.de
Kontaktperson Herr Mirko Beier
EIBE-Geschäftsstelle im Projektbüro Berufliche Bildung des
Hessischen Kultusministeriums
Tel.: 0611/8803-170
E-Mail: Mirko.Beier@hkm.hessen.de
Internet: www.eibe-online.de

 

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